Abschlagszahlungen zur erwarteten Besoldungsanpassung

6. Mai 2009 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht, Besoldung | Drucken

Erlass des Finanzministeriums über Abschlagszahlungen zur erwarteten Besoldungsanpassung ab dem 01.03.2009. Im jüngsten Runderlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen werden neben den o. g. Abschlagzahlungen bereits die aktuellen (ab dem 01.03.09 geltenden) Besoldungstabellen bekannt gegeben.

Wir wollen Euch deshalb hier den Erlass zur Kenntnis zusenden. Ab Seite fünf lest Ihr die aktuellen Zahlen.

2 Kommentare
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  1. Hier die Reaktion der GdP – NRW – Rundschreiben vom 29.4.2009 – (gekürzt)


    Anpassung der GdP-Mitgliedsbeiträge zum 2. Quartal 2009

    “Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    wie Euch bekannt ist, werden die Gehälter, Besoldung und Versorgungsbezüge der Tarifbeschäftigten und Beamten rückwirkend zum 01.03.2009 erhöht. Während der Tarifabschluss bereits rechtswirksam ist, müssen hingegen die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger noch im Rahmen der Besoldungsanpassung vom Landtag NRW beschlossen werden. Dies wird in den nächsten Wochen – so die Planung – auch geschehen; deshalb hat das Finanzministerium NRW auch für den Bereich der Beamten und Pensionäre bereits das LBV NRW angewiesen, mit den Mai-Bezügen entsprechende Abschlagszahlungen unter Vorbehalt (jedoch nur reine Formalie) anzuweisen.

    Vor diesem Hintergrund erfolgt ab dem 01.04.2009 (der Monat März bleibt dabei unberücksichtigt) eine Anpassung unserer Mitgliedsbeiträge.

    Dabei ist die Erhöhung des Sockelbetrages mit einer 0,5-prozentigen Beitragsanpassung berücksichtigt und der sich danach ergebende neue Beitrag mit einer 3-prozentigen Anhebung bedacht. …… ”


    Ich glaube ein weiterer Kommentar erübrigt sich – der Text spricht für sich selbst.

    Ein Ex-GdP-ler

  2. Kann ich aber gut verstehen, wie man so hört laufen der NRW GdP ja scharenweise die Mitglieder davon und irgendwie muss das Geld ja reinkommen.

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