Unrecht benennen

29. April 2009 | Themenbereich: Justiz | Drucken

Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth hat heute im Landgericht Zwickau die Ausstellung „Im Namen des Volkes? – Über die Justiz im Staat der SED” eröffnet (I). Er traf dabei einen der Oberschüler von Werdau, der 1951 zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, weil er auf Flugblättern gegen die Diktatur protestiert und Freiheit gefordert hatte.

Justizminister Mackenroth: „Die Oberschüler von Werdau haben Mut bewiesen, dafür ist ihnen schlimmes Unrecht widerfahren. Wer zu Unrecht verurteilt wurde, hat einen Anspruch auf Rehabilitierung. Die Aufarbeitung des SED Unrechtes kommt im Freistaat gut voran. Die Landgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig haben zwischen 1993 und 2008 insgesamt 37.000 Verfahren durchgeführt, um rechtsstaatswidrige Strafurteile der DDR-Justiz zu beseitigen (II).” Mackenroth rief weiter dazu auf, der juristischen Aufarbeitung der Vergangenheit auch eine moralische Aufarbeitung folgen zu lassen: „Moral verjährt nicht. Sie ist nicht an Prozessordnungen und die Verhandlungsfähigkeit der Beschuldigten gebunden. Es geht nicht nur um die Frage, welche Strafe der Täter heute noch verdient, sondern darum, was menschlich richtig und was falsch gewesen ist. Wenn heute Einzelne wieder bestreiten, dass die DDR ein Unrechtsstaat war, weist das nicht nur auf fehlende Geschichtskenntnis hin. Es zeigt uns auch, wie wichtig die rechtliche die moralische Aufarbeitung der Vorgänge von 1945 bis 1989 im Osten Deutschlands noch immer ist.”

Die Ausstellung belegt, wie eine zentralistisch organisierte Justiz ohne unabhängige Richter zum Instrument der Durchsetzung von Machtinteressen missbraucht werden konnte. Sie zeigt aber auch exemplarisch, wie die DDR-Justiz alltägliche zwischenmenschliche Konflikte regelte. Die Ausstellung geht auf eine Anregung von Richtern, Staatsanwälten und Bürgerrechtlern aus den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1991 zurück. Auf über 75 Schauelementen informiert sie in Text und Bild über die Themengebiete „SBZ und DDR unter Ulbricht (1945 – 1971)”, „Organe der sozialistischen Rechtspflege einschließlich ihrer Steuerung durch die SED” und „DDR unter Honecker bis zur Vereinigung (1971 – 1990)”.

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(I) Die Ausstellung wird von der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR präsentiert. Im Landgericht Zwickau wird die Ausstellung noch bis zum 22. Mai zu sehen sein, danach in Döbeln, Dresden, Torgau und Bautzen. Der Eintritt ist frei.
Die Ausstellung ist ein Duplikat einer Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz, die in der Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg, dauerhaft zu sehen ist. Die Ausstellung wurde 1994 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt und ist als zeitgeschichtliches Dokument eine gute Basis für die Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz.

(II) In etwa der Hälfte der Fälle führten diese Verfahren zur vollständigen Rehabilitierung der Verurteilten. Allein in Sachsen leben oder lebten über 17.000 von der DDR-Justiz vollkommen zu Unrecht verurteilte Menschen. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution gehen noch immer über 1.000 neue Rehabilitierungsanträge pro Jahr ein.

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