NRW-Strafvollzugsbedienstete warten auf Strukturverbesserungen

30. März 2009 | Themenbereich: Strafvollzug | Drucken

Im Mittelpunkt einer Zusammenkunft des BSBD-Landesausschusses, an der alle Fachschaftsvertreter sowie der gesamte BSBD-Landesvorstand teilnahmen, war erkennbar, dass die Strafvollzugsbediensteten in NRW auf die Realisierung der Strukturverbesserungen warten, die seitens der Politik seit Jahren zugesagt sind, vor allem im mittleren Dienst.

BSBD-Landesvorsitzender Klaus Jäkel informierte die Teilnehmer zunächst über aktuelle personelle und vollzugliche Entwicklungen in NRW. Dabei wurde deutlich, dass die durch die Föderalismusreform entstandenen unterschiedlichsten Entwicklungen im deutschen Strafvollzug auf breite Ablehnung stoßen. Die Tatsache, dass die deutschen Strafvollzugsbediensteten unterschiedlichste Laufbahn- und Besoldungsentwicklungen erfahren, und damit auch zukünftig ein evtl. beruflicher Wechsel innerhalb des Strafvollzuges in Deutschland nahezu unmöglich wird, ist für einen Insider kaum nachvollziehbar.

Große Zustimmung fanden allerdings die derzeitigen Bestrebungen der NRW-Landesregierung, den NRW-Vollzug durch bauliche Maßnahmen endlich solche Vorgaben zu geben, dass menschenunwürdige Unterbringungen vermieden werden können. Bereits 2003 war das Land NRW durch das OLG Hamm verpflichtet worden, Entschädigungen an Gefangene zu leisten, weil sie menschenunwürdig untergebracht waren. Trotzdem, Abhilfe an dieser Situation war damals nicht geschaffen worden, so dass nun eine Welle von Klagen, die bereits seit 2004 und 2005 laufen, auf das Land NRW zuläuft.

Gesundheitsförderung

Mit Interesse wurden die Überlegungen des NRW-Justizministeriums zur Gesundheitsförderung der Strafvollzugsbediensteten zur Kenntnis genommen. Es kann auf Dauer nicht hingenommen werden, dass im Landesdurchschnitt durchweg über 10 % der Strafvollzugsbediensteten ständig dienstunfähig erkrankt sind und damit die anderen noch gesunden Kolleginnen und Kollegen die zusätzlichen Aufgaben auch noch übernehmen müssen. Dadurch sei ein weiterer Anstieg von Erkrankungen vorprogrammiert. Deshalb müsse in der Tat für Abhilfe gesorgt werden, so die allgemeine Auffassung der Tagungsteilnehmer. Ob allerdings die demnächst anstehende Ausfüllung eines Fragenkatalogs durch die NRW-Strafvollzugsbediensteten (mit rund 191 Fragen!) und zusätzlichen rund 30 Fragen zur Person dafür hilfreich sein kann, wurde allseits bezweifelt, vor allem auch deshalb, weil die Befragung anonym sein soll was durch die detaillierten Angaben zur Person nicht mehr gewährleistet ist. Es wurde bezweifelt, dass eine solche Aktion bei den Strafvollzugsbediensteten auf große Resonanz stoßen wird.

Wenig Zustimmung wurde im Rahmen einer Diskussion laut, als nach den Erfahrungen ein Jahr nach Schließung des Landesjustizvollzugsamtes gefragt wurde. Unabhängig davon, dass der sog. Synergieeffekt hinsichtlich personeller Einsparungen als Mogelpackung angesehen wurde, weil das Personal des ehemaligen Landesjustizvollzugsamtes teilweise nun auf mehrere Justizvollzugsanstalten mit zentralen Aufgaben verteilt wurde, fehlen darüber hinaus die für den Strafvollzug so wichtigen Ansprechpartner, die durch die enge Personalsituation im NRW-Justizministerium in der Tat nicht mehr zur Verfügung stehen.

Neben zahlreichen weiteren Tagesordnungspunkten wurden die Fachschaftsvertreter gebeten, dem Landesvorstand durch die Einbindung von Kolleginnen und Kollegen Vorgaben für weitere Laufbahnentwicklungen oder Verbesserungen in der Zusammenarbeit zu unterbreiten.

Im Rahmen der abschließenden Diskussion wurde deutlich: Der NRW-Strafvollzug steht vor hohen Herausforderungen. Deshalb ist der BSBD aufgefordert, Hilfestellung zu leisten, dort, wo es erforderlich ist, aber auch Lösungsvorschläge zu unterbreiten und Perspektiven zu eröffnen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Gremien dieser Strafvollzugsgewerkschaft sich mit ganzer Kraft einbringen und auch vor Ort Aufklärung betreiben, wo es Fragen oder Irritationen gibt!

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