Landesbeamtengesetz: Chance verpasst

12. März 2009 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht | Drucken

In einer Sachverständigenanhörung wurde heute der Entwurf des Landesbeamtengesetzes in NRW behandelt. Dazu erklärt Monika Düker MdL, innenpolitische Sprecherin der Bündnis90/Grünen: „Die Chance, ein modernes Dienstrecht für NRW zu schaffen, wurde vertan und die Attraktivität und Leistungsorientierung des öffentlichen Dienstes verschlechtert. Während man im Norden der Republik die Anpassungen aufgrund des Beamtenstatusgesetzes dazu nutzt, das starre und undurchlässige Laufbahnrecht sowie das Versorgungsrecht grundlegend neu zu regeln, beschränkt sich die hiesige Landesregierung in ihrem vorgelegten Entwurf lediglich auf eine halbherzige technische Novelle. Um nur ein eklatantes Versäumnis aufzulisten: Es fehlt die längst überfällige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Und dies trotz eindeutiger Rechtsprechung und der bereits erfolgten Regelungen in anderen Bundesländern.

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf bleibt der öffentliche Dienst in NRW weit hinter den anderen Bundesländern zurück. Bei einem solch starren und leistungsfeindlichen System ist und bleibt NRW für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern und der Wirtschaft uninteressant. Das haben die Sachverständigen einhellig bestätigt.

Die Landesregierung hat es versäumt, ein modernes Dienstrecht für Beamte zu schaffen und stattdessen ein halbherziges Stückwerk abgeliefert. Es bleibt zu hoffen, dass die einhellige Kritik der Sachverständigen die Koalitionsfraktionen noch zu einer entsprechenden Änderung ihres Gesetzentwurfes bewegt – NRW darf nicht Schlusslicht beim Dienstrecht für Beamte bleiben!”

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