Flugsicherung braucht Chancengleichheit

12. März 2009 | Themenbereich: Hessen | Drucken

Der Hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn hat die Entscheidung des Bundeskabinetts von heute begrüßt, noch vor der Bundestagswahl die Änderung des Grundgesetzes sowie des Luftverkehrsgesetzes umzusetzen. „Die Anpassung des Grundgesetzes sowie des deutschen Luftverkehrsrechts an die europarechtlichen Vorschriften war überfällig. Die klare Trennung der Aufgaben in hoheitliche und Unterstützungsaufgaben gibt der Deutschen Flugsicherung die nötige Rechtssicherheit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.”

Die beiden Gesetzentwürfe, die im Bundeskabinett beschlossen wurden, setzen geltendes EU-Recht in Deutschland um. Danach ist es grundsätzlich schon seit dem Jahr 2004 in der EU mög-lich, dass Flugsicherungsunternehmen in verschiedenen Ländern ihre Dienstleistungen anbieten. Auch in Deutschland sind Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten sowie aus einem Drittstaat in der Flugverkehrssicherung tätig. Allerdings schreibt Art. 87 d Grundgesetzes bisher vor, die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung zu führen, worunter auch die Flugsicherung fällt. Mit dem Kabinettsbeschluss von heute ist eine wichtige Hürde für mehr Rechtssicherheit für die Flugsicherungsunternehmen genommen worden.

Der erste Schritt

Hahn machte deutlich, dass er die jetzt beschlossene Änderung lediglich als einen ersten Schritt versteht, dem weitere folgen müssen, damit die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit Sitz im hessischen Langen ein erfolgreicher Spieler auf dem europäischen Markt wird. „Wir brauchen in Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass das ausgezeichnete Expertenwissen der DFS auch jenseits der Landesgrenzen zum wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens genutzt werden kann. Wer wie die Hessische Landesregierung die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums ernst nimmt, muss auch bereit sein, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die DFS die nicht-hoheitlichen Dienste wie beispielsweise Flugberatung, Kommunikation, Navigation oder Flugvermessung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen anbieten kann”, so Europaminister Hahn.

Dass sich die große Koalition in Berlin aufgrund erheblicher Vorbehalte aus der SPD – Bundes-tagsfraktion von einer Kapitalprivatisierung verabschiedet hat, wird vom Hessischen Europaminister bedauert. Hahn zeigt sich aber optimistisch, dass die fortschreitende Integration des europäischen Luftraumes dazu beitragen wird, die rechtlichen und privatwirtschaftlichen Möglichkeiten für die Flugsicherung in der Bundesrepublik weiterzuentwickeln.

„Das Beispiel des Technischen Überwachungsdienstes zeigt seit Jahrzehnten sehr überzeugend, dass die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben erfolgreich und effizient auch durch privatwirt-schaftliche Organisationen erfüllt werden kann. Für die DFS sind die ersten Schritte heute durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht, weitere müssen folgen – wenn nicht heute, dann ab Herbst 2009, nach der Bundestagswahl”, so der Hessische Europaminister.

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