Bundespolizeipräsidium sperrt Website Westphal/Stoppa
6. März 2009 | Themenbereich: Bundespolizei | DruckenIm Intranet der Bundespolizei wurde die Webseite “Ausländerrecht für die Polizei” gesperrt. Die Seite des Autorenteams Volker Westphal und Edgar Stoppa war eines der Standardwerke, auf das Ausländersachbearbeiter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte gerne zurückgreifen.
Ergänzend zum Kommentar bieten die Autoren auf ihrer Webseite www.westphal-stoppa.de aktuell u.a. auch die neueste Rechtsprechung an. Mit der Veröffentlichung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes EuGH: Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige(Urteil vom 19.02.2009 “Soysal” Rs. C-228/06) sind die Autoren wohl in Ungnade bei den Bundespolizeioberen gefallen. Dies offenbar deshalb weil eine Bejahung des EUGH- Urteils und des zustimmenden Kommentars Westphal/ Stoppa eine Abkehr von der weitestgehend durchgängigen Visumspflicht für Türken darstellen würde.
Konnten bislang Bundespolizisten von den Dienstrechnern auf die Webseite uneingeschränkt zugreifen, ist ihnen zwischenzeitlich der Zugriff verwehrt worden. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass der “Zugriff auf die genannte Webseite auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt wurde”.
Der Verband Bund des Bund Deutscher Kriminalbeamter hält dies für einen schwerwiegenden Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit. Zudem steht den Kolleginnen und Kollegen ein bedeutsames Standardwerk für ihre tägliche Arbeit nicht zu Verfügung. An geltendes Gesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung sind, auch wenn im Einzelfall unliebsam, auch Bundespolizeiobere gebunden. Zensur war und ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht hinzunehmen und in einen modernen Bundespolizei schon gar nicht.
Von: Thomas Mischke

riesen Sauerei. Solange BPOLP Ref 52 diese Weisung nicht zurück nimmt, werden Westphal und Stoppa dazu gedrängt, bestimmten, nicht unbedingt rechtsstaatlichen Zielen vorschub zu leisten.
Machen denn da alle Ausländersachbearbeiter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte mit, ohne sich zu wehren??!! BPOLP Ref 52 soll sich erklären!
Bitte das Thema weiter verfolgen!
dass das bpolp seine beamten mit dieser maßnahme künstlich uninformiert halten will, damit die rechtmäßigkeit und effektivität polizeicher arbeit leidet, kann doch eigentlich nicht sein, oder?
mir fehlt da sonst irgendwie ein sinn in der maßnahme. immerhin handelt es sich um eine bundesbehörde: es muss einen sinn geben!
.~.
Der Sinn ist doch klar: Repression. Verwundert?
verwundert bin ich eigentlich, dass die bpol das ganze heute wieder zurückgenommen hat (kann man http://www.bdk-bund.de entnehmen). ob die wirklich einen fehler eingestehen? oder eher die repression (siehe oben) nur auf andere wege suchen? ich fürchte, zweiteres.