Bessere Bildung und Ausbildung für Gefangene

23. Februar 2009 | Themenbereich: Justiz, Strafvollzug | Drucken

Geld aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung soll auch dafür eingesetzt werden, Gefangenen in Sachsen-Anhalt zu besseren Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu verhelfen. Neun Millionen Euro sind im Bereich der Justiz für Bau- und Investitionsmaßnahmen beantragt. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig in Bildungsinvestitionen fließen. „Ausbildung gehört zu den Kernaufgaben der Resozialisierung im Strafvollzug. Häufig eröffnet erst eine gute schulische und berufliche Ausbildung die Chance auf ein straffreies Leben”, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb.

So soll in der Justizvollzugsanstalt Halle III ein Schulgebäude saniert werden, in dem 120 Gefangene ausgebildet bzw. qualifiziert werden. Geplant ist auch, die derzeit aus Sicherheitsgründen gesperrte Sporthalle der Anstalt herzurichten.

In der Justizvollzugsanstalt Dessau soll eine alte Produktionshalle abgerissen und durch einen Neubau eines modernen Werkstattkomplexes für die berufliche Bildung und Qualifizierung ersetzt werden. Kolb: „Das Projekt steht schon lange auf der Wunschliste. Das Konjunkturpaket ermöglicht jetzt, es zu realisieren.” Steht die Halle, werden 20 bis 30 zusätzliche Plätze für berufliche Qualifizierung angeboten.

In der Jugendanstalt Raßnitz soll Geld aus dem Konjunkturpaket eingesetzt werden, um die technische Ausstattung in der Lehrwerkstatt für Tischler zu verbessern. Geplant ist der Aufbau eines CNC-Bearbeitungszentrums für die Erstausbildung. Kolb: „Viele der jungen Gefangenen kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Die Ausbildung, die sie im Vollzug absolvieren, ist für ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung.”

In den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt waren Ende Januar 2009 insgesamt 2189 Gefangene inhaftiert, darunter 325 im Jugendstrafvollzug. Verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen ist der Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG). Die über ihn angebotenen Bildungsmaßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Union, des LBBG und der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

Hintergrund:

Die Landesregierung hat am 17. Februar über die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturprogramm II) beraten und einen konkreten Verwendungsvorschlag beschlossen. Danach sollen die Kommunen aus dem insgesamt 475 Mio. Euro umfassenden Paket mehr als drei Viertel, also rund 360 Mio. Euro erhalten.

Die 115 Millionen Euro „Landesinvestitionen” (also Investitionen, an deren Umsetzung die Kommunen nicht beteiligt sind) teilen sich auf die Bereiche Hochschulen und Landesschulen, Forschung, Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen auf. Die exakten Summen für die einzelnen Bereiche werden noch festgelegt.

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