Rechtswidriger Umgang mit Daten Minderjähriger
18. Februar 2009 | Themenbereich: Innenminister | DruckenInnenminister Holger Hövelmann (SPD) hat den Leiter der Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums angewiesen, unverzüglich alle Daten, die in elektronischer Form über Personen gespeichert sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gesetzeskonform in Papierakten zu führen und alle elektronisch erfassten diesbezüglichen Daten zu löschen. Hövelmann: „Die Arbeit des Verfassungsschutzes darf keinen Zweifel daran entstehen lassen, dass diese Behörde ihren gesetzlichen Auftrag unter genauester Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegeben Grenzen erfüllt.”
Im Laufe der heutigen Beratungen im Rechtsausschuss des Landtages über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes war durch Äußerungen des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz bekannt geworden, dass dort im Rahmen der Erprobung einer elektronischen Vorgangsverwaltung auch eingehende Angaben über Personen unter 14 Jahren elektronisch erfasst werden. Dies ist mit dem Verfassungsschutzgesetz nicht vereinbar. Das Gesetz regelt, dass über diesen Personenkreis Daten nur in Akten, also in Papierform gespeichert werden dürfen.
Der Innenminister hatte auf Bitten der Abgeordneten gemeinsam mit Staatssekretär Rüdiger Erben (SPD) dem Rechtsausschuss Rede und Antwort zum Vorgehen des Verfassungsschutzes gestanden.



