Gute Grundlage für Untersuchungshaft in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat den Entwurf eines sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes freigegeben (1): Justizminister Geert Mackenroth: „Das bisherige Stückwerk ersetzen wir durch eine Regelung aus einem Guss. Erstmals wird der Vollzug der U-Haft damit umfassend auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Sachsen schafft die Voraussetzung für einen zeitgemäßen Untersuchungshaftvollzug.

Zugleich erhöhen wir die Sicherheit in den sächsischen Gefängnissen insgesamt, z.B. durch klare Regelungen zum Einsatz von Videoüberwachungsanlagen. Der Entwurf sollte jetzt möglichst schnell umgesetzt werden.“
Der Entwurf regelt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von Untersuchungsgefangenen umfassend. Kernbestandteile sind die Einzelunterbringung der Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und die Regelungen zum Kontakt mit der Außenwelt. Die bislang bestehende Schlechterstellung vieler Untersuchungsgefangener gegenüber Strafgefangenen wird beendet. Auch sie sollen während der Haft verstärkt arbeiten können. Nach dem Entwurf werden die Justizvollzugsanstalten zudem für alle wesentlichen Fragen des Vollzuges der U-Haft zuständig. Justizminister Mackenroth dazu: „Die Entscheidungen in Fragen des Vollzugs werden zukünftig dort getroffen, wo die Sachnähe am größten ist: Vor Ort, in den Anstalten. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren und zu einer spürbaren Entlastung der bisher zuständigen Gerichte.“
Justizminister Mackenroth betont weiter, dass ein Schwerpunkt des Entwurfs in der Ausgestaltung des Vollzugs an jungen Untersuchungsgefangenen liege. Es sei besonders wichtig, dass gerade die jungen Gefangenen die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung nicht nur absitzen, sondern sinnvoll nutzen können. Deshalb sei der Vollzug an jungen Untersuchungsgefangenen erzieherisch zu gestalten. „Angesichts teilweise erschreckender Jugendgewalt ist es wichtig, auch im Vollzug junge Leute nicht sich selbst zu überlassen, sondern durch altersgemäße Bildungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote zu fördern“, so Justizminister Mackenroth weiter.
Der Entwurf macht auch deutlich, dass im Untersuchungshaftvollzug den sozialen Hilfen eine bedeutende Stellung zukommt. Um eine effektive Hilfe zu ermöglichen, sieht er vor, dass die Anstalten mit Einrichtungen und Organisationen außerhalb der Anstalten eng zusammenarbeiten.

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(1) Der Entwurf basiert auf einem Gesetzesentwurf, der von den Ländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen gemeinsam erarbeitet wurde. Ziel des Entwurfes war auch eine weitgehend einheitliche Regelung zum Vollzug der Untersuchungshaft in den beteiligten Ländern.
Zum Stichtag 20. Januar 2009 befinden sich in den sächsischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 430 Personen in Untersuchungshaft. Davon sind 400 Männer (67 Jugendliche und Heranwachsende und 333 Erwachsene) sowie 30 Frauen (6 Jugendliche und Heranwachsende und 24 Erwachsene). Untersuchungshaft an männlichen Untersuchungsgefangenen wird in den Justizvollzugsanstalten Görlitz, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau vollzogen. Die Untersuchungshaft von Frauen erfolgt in den Justizvollzugsanstalten Dresden und Chemnitz.

Rückfragen an Pressesprecher Till Pietzcker: mailto:Till.Pietzcker@smj.justiz.sachsen.de


Internet: http://www.cop2cop.de/2009/01/23/gute-grundlage-fur-untersuchungshaft-in-sachsen/