Neujahrsnewsletter der Aktion WIR!

19. Januar 2009 | Themenbereich: Aktion WIR, Interessenvertretungen | Drucken

Nach einer zugegebener maßen recht langen Weihnachtspause starten WIR nun im neuen Jahr 2009 wieder durch. Doch bevor WIR zu unseren aktuellen Themen kommen, möchten WIR Euch allen ein frohes neues Jahr wünschen und hoffen, dass Eure wie unsere Erwartungen in diesem Jahr der Realität ein wenig näher rücken. Also, auf ein allseits gelingendes Jahr 2009!

Erschwerniszulage
Mit dem Gesetzt zur Änderung des BGBI (Artikel 11 G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582 – ausgegeben am 08.01.2009) hat sich die Verordnung für Wechsel- und Schichtdienstzulagen u.a., die sog. Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) geändert. Maßgeblich interessanter Inhalt ist, dass sich die Zulagen für die Wechselschichten geändert haben.

Die nun gültigen Sätze gehen aus den Absätzen 1 und 2 des §20 EZulV hervor und betragen jetzt genau das Doppelte der bisher gültigen Sätze.

So stehen einer Kollegin, einem Kollegen jetzt 102,26 Euro zu, wenn sie/er “ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird) vorsieht, und sie dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leisten.”

Hierzu gibt es auch eine Verlautbarung einer Anwaltskanzlei, veröffentlicht durch die GdP im Intranet des PP-Wuppertal

Den gesamten Paragraphen der EZulV lesen

Die ganze EZulV


Petitionsaktion

Die von uns durchgeführte Aktion zwecks Rückkehr zur 38,5 Stundenwoche wurde von über 2000 Kolleginnen und Kollegen unterschrieben.

Dafür unseren besten Dank!

Zwischenzeitlich haben WIR den Innenminister Herrn Dr. Ingo Wolf angeschrieben und um einen Übergabetermin ersucht. Diesen lehnte er ab, da er sich für eine Annahme der Unterschriftenlisten nicht zuständig fühle. Hier die Abschrift seines Schreibens, welches er durch einen Mitarbeiter fertigen ließ.

“Schreiben des IM vom 24.11.2008 Verfasser: AR Geuer:

Aktion WIR! e. V. Westhellweg 73 58239 Schwerte

Petition zur AZVO / AZVOPol  Unterschriftenlisten

Ihr Schreiben vom 06.11.2008

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stappert,

Ihr Bezugsschreiben hat Herrn Minister Dr. Wolf vorgelegen. Er hat mich gebeten, Ihnen in seinem Namen zu antworten. Sie bitten um einen Übergabetermin um Unterschriftenlisten zu überreichen, mit denen Beschäftigte Ihre Petition zur AZVO/AZVOPol unterstützen. Dieser Bitte vermag ich nicht zu entsprechen, da zuständiger Adressat für Petitionen jeglicher Art die Landtagspräsidentin ist. Die Unterschriftenlisten werden mir von dort im Rahmen der Petitionsbearbeitung überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Unterschrift
(Geuer)”

Obgleich WIR dies als ein Ziehen aus seiner Verantwortung ansehen, haben WIR zwischenzeitlich Kontakt mit der Landtagspräsidentin Frau Regina van Dinther aufgenommen. Sie hatte wenig Verständnis für die ablehnende Haltung des Innenministers und sagte uns einen Übernahmetermin zu. Dieser erfolgt in Kürze.

WIR werden weiter berichten …

Zum Thema geht’s hier


“Ein Schlag ins Gesicht”

Leserbrief eines Kollegen aus Gelsenkirchen

Ein Schlag ins Gesicht für jede Kollegin / jeden Kollegen?

Der Versuch einer anderen Sichtweise zum Vorwurf einer durch die erstinstanzliche Entscheidung für unrechtmäßig gehaltene Rettung eines Suizidenten in Witten. Aber, lest selbst …

“Ein Schlag ins Gesicht … und eine Ohrfeige für den Rechtsstaat – und für die eingesetzten Polizeibeamten erst recht!

Liebe Kolleg(inn)en, eine vielleicht ungewöhnliche Mail, ist aber auch ein ungewöhnlicher Sachverhalt – macht euch bitte einmal selber ein Bild und denkt am Ende darüber nach, wie ihr euch an Stelle der nachfolgend beschriebenen Beamten jetzt fühlen würdet!

Was war passiert, worum geht es?

In Witten geht Ende 2007 ein Hilferuf bei der Polizei ein, eine Ehefrau fürchtet um ihren Mann! …”

Hier weiterlesen


Großdemo zur Tarifauseinandersetzung

WIR möchten Euch auf den Auftakt zu den anstehenden Tarif- und Gehaltsverhandlungen aufmerksam machen. Um ausreichend klar zu machen, dass die letzten Jahre in Sachen Lohn und Bezüge unzureichend waren, möchte die GdP Druck machen, damit ein passables bzw. annehmbares Ergebnis erzielt werden kann.

Die GdP gibt daher zwei Termine bekannt und ruft bereits jetzt zu diesen Kundgebungen auf.

Die Termine sind:

10.02.2009 in Düsseldorf
sowie der
03.02.2009 in Hannover (Bundesebene).

Ab sofort könnt ihr Euch bei Euren GdPlern diesbezgl. melden.

Wenn auch Ihr den Hals voll von den immer gleichen, abgespeckten Lohn- und Gehaltsrunden habt, dann macht mit!

Der Finanzminister, Herr Linssen hat zu diesem Thema bereits wieder einmal eine fertige Meinung; wenn wundert’s noch? Er erteilt einer deutlichen Erhöhung bereits jetzt eine Absage:

Artikel auf unserer Homepage dazu lesen!


Für die Aktion WIR! e.V
Ben Schmitz
http://www.aktionwir.de

1 Kommentar
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  1. Dies ist eine Ergänzung bzw. Richtigstellung unseres letzten Newsletters von gestern zum Thema: “Die Erschwerniszulage hat sich verdoppelt”

    Mit dem Gesetzt zur Änderung des BGBI (Artikel 11 G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582 – ausgegeben am 08.01.2009) hat sich die Verordnung für Wechsel- und Schichtdienstzulagen u. a., die sog. Erschwerniszulagenverordnung (EZulV – Bund) geändert. Dabei sind die Zulagen für Arbeiten / Wechselschichten an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen angepasst worden.

    Die gültigen Sätze gehen aus den Absätzen 1 und 2 des §20 EZulV sowie den §§ 4, 8, 17 und 23 hervor.

    So stehen einer Kollegin, einem Kollegen nach wie vor 102,26 Euro zu, wenn sie/er “ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird) vorsieht, und sie dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leisten.”

    Wer sich nun vorschnell freut, der sei noch auf den Absatz 4 hingewiesen, in dem steht, dass diese Zulage nur zur Hälfte gezahlt wird, wenn gleichzeitig auch eine Stellenzulage gewährt wird. In dieser Regelung steckt also noch Potential und entsprechende Landesvertreter überdenken z. Zt., ob nicht wenigstens diese Regelung abgebaut werden soll, um dem Schichtdienst in Nordrhein-Westfalen zu mehr Attraktivität zu verhelfen.

    Es wäre längstens an der Zeit diese Sätze auch für die Kolleginnen und Kollegen des Landes Nordrhein – Westfalen in voller Höhe zu gewähren. Entsprechende Bestrebungen gibt es seit Längerem.

    Die Linke in Niedersachsen hat bereits einen ähnlichen Antrag ins Landesparlament eingebracht (u. a. die Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte des SEK auf 400 Euro).

    WIR zitieren den “Artikel 11 G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582 – Änderung der Erschwerniszulagenverordnung”

    Das Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 11 | geänderte Normen: mWv. 01.01.2009 EZulV § 4, § 8, § 17, § 23

    Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 3. Juni 2008 (BGBl. I S. 970), wird wie folgt geändert:

    1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    a) In Nummer 1 wird die Angabe „2,72 Euro” durch die Angabe „2,88 Euro” ersetzt.

    b) Nummer 2 wird wie folgt geändert:

    aa) In Buchstabe a wird die Angabe „0,64 Euro” durch die Angabe „0,68 Euro” ersetzt.

    bb) In Buchstabe b wird die Angabe „1,28 Euro” durch die Angabe „1,36 Euro” ersetzt.

    2. § 8 wird wie folgt geändert:

    a) In Absatz 1 wird die Angabe „2,76 Euro” durch die Angabe „3,09 Euro” ersetzt.

    b) In Absatz 2 werden

    aa) die Angabe „11,45 Euro” durch die Angabe „12,82 Euro”,

    bb) die Angabe „13,89 Euro” durch die Angabe „15,56 Euro”,

    cc) die Angabe „17,26 Euro” durch die Angabe „19,33 Euro”,

    dd) die Angabe „22,23 Euro” durch die Angabe „24,90 Euro” sowie

    ee) die Angabe „4,44 Euro” durch die Angabe „4,97 Euro”

    ersetzt.

    3. In § 17 wird die Angabe „1,29 Euro” durch die Angabe „1,37 Euro” ersetzt.

    4. In § 23 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „586,47 Euro” durch die Angabe „656,85 Euro” ersetzt.

    WIR hoffen, der Eindruck der “Verdopplung” für die Kolleginnen und Kollegen im Wach- und Wechseldienst hat sich damit “aufgeklärt”.

    Dies wird frühestens dann passieren, wenn die o. g. Bestrebungen auch umgesetzt werden.

    WIR entschuldigen uns für eine unglückliche Darstellung in unserem Newsletter vom 17.01.2009; die Zulage für den Schichtdienst hätte sich bereits verdoppelt, die sicher zunächst zu Verwirrung und vorschneller Freude geführt haben könnte!

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