BDK lehnt den Einsatz von Polizeifreiwilligen in Aufgabenfelder der Kriminalpolizei ab
1. Dezember 2008 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Personalsituation | DruckenGeht es nach dem Willen einer schwäbischen Polizeidirektion, sollen dort demnächst Polizeifreiwillige neben den üblichen Unterstützungsaufgaben erstmals auch im Rahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention und im Bereich der Kriminaltechnik und der Datenstation eingesetzt werden.
So zumindest sieht es ein aktueller Aufruf im polizeilichen Intranet Polizei-Online vor, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Suche nach geeigneten Bewerbern aufgefordert werden.
Der BDK lehnt den Einsatz von Polizeifreiwilligen in diesen zentralen Bereichen der polizeilichen Aufgabenerfüllung ab. Gerade der Bereich der Kriminaltechnik mit der herausragenden Bedeutung für die Täterermittlung und der forensischen Beweisführung, aber auch die datenschutzrechtlich sensible Arbeit in den Datenstationen, auf deren Ergebnis sich immer wieder auch Eingriffsmaßnahmen und Ermittlungshandlungen stützen, erfordern eine hohe Professionalität und nicht ehrenamtliches Engagement.
Ein derartiger Einsatz von Polizeifreiwilligen könnte sich nach Überzeugung des baden-württembergischen BDK-Landesvorsitzenden Manfred Klumpp auch auf keine rechtliche Grundlage stützen.
Das Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst (FPolDG) gibt Regelbeispiele für den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes vor, mit denen sich ein Ausweiten in die beabsichtigten Aufgabenfelder nicht herleiten lässt.
Der BDK hat das Landespolizeipräsidium um eine kurzfristige Klärung dieser Sache gebeten.


