Freilassung des früheren RAF-Terroristen Christian Klar löst Empörung aus
25. November 2008 | Themenbereich: Bund, Deutsche Polizeigewerkschaft, Justiz, Terrorismus | DruckenDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart den früheren RAF-Terroristen Christian Klar 2009 auf Bewährung freizulassen, stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auf Verbitterung. Zwar sei die Entscheidung rechtsstaatlich korrekt und man könne dem Gericht keinen Vorwurf machen, so Bundesvorsitzender Rainer Wendt in Berlin, jedoch verletze sie zutiefst das Gerechtigkeitsempfinden der Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei sowie der Angehörigen der Opfer.
Wendt: „Klar zeigt keinerlei Reueempfinden. Das Gespräch zwischen Bundespräsident Köhler und dem Inhaftierten im vergangenen Jahr, bei dem Christian Klar die Chance gegeben wurde, begnadigt zu werden, hat dieser vertan. Das zeigt wie sehr der ehemalige Terrorist noch im alten Denken verhaftet ist und die Ordnung unseres Staates verachtet.
Dass genau dieser Staat, den er bekämpft hat, ihn nun in die Freiheit entlässt, zeugt von der Größe des Rechtsstaats, aber auch von der Schwierigkeit Gerechtigkeit herzustellen.
Es ist und bleibt wohl eine niederschmetternde Erkenntnis für die Hinterbliebenen der Opfer und für alle Polizistinnen und Polizisten, dass Klar seine zweifellos terroristischen Taten niemals hinterfragen wird oder wenigstens zur Aufklärung begangener Straftaten beiträgt.
Wir appellieren an die Stadt Berlin, wo Christian Klar ab dem kommenden Jahr eine Arbeitsstelle in einem öffentlich subventionierten Theater antreten wird, dem früheren RAF-Mitglied keine Bühne für offizielle Verlautbarungen zu bieten. Das wäre unverantwortlich und käme einer Verhöhnung der Opfer gleich.”


