Haftentlassung von Klar: GdP spürt B1itternis

24. November 2008 | Themenbereich: Bund, Gewerkschaft der Polizei, Innere Sicherheit, Terrorismus | Drucken

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, den ehemaligen Terroristen der Rote Armee Fraktion, Christian Klar, aus der Haft zu entlassen, müsse aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Den Richtern hätten, so Freiberg, entsprechende Gutachten vorgelegen, die eine anders lautende Entscheidung kaum haben rechtfertigen können.

Konrad Freiberg: „Als Polizist, der die Zeit des RAF-Terrorismus miterlebt hat und mitansehen musste, wie Menschen auf brutalste Weise getötet und schwer verletzt wurden, verspüre ich heute tiefe Bitternis. Christian Klar hat bis jetzt seine Taten weder bereut, noch sich von seinen Einstellungen distanziert. An einem solchen Tag sind meine Gedanken bei den Angehörigen aller Opfer der RAF-Gewalt, sowohl bei den prominenteren, als auch den Hinterbliebenen der ermordeten Polizeibeamten.”

Es sei sehr schwer zu ertragen, so der GdP-Vorsitzende, dass ein offenbar noch so in der eigenen Vergangenheit verhaftete Mörder, nun die Segnungen des Rechtsstaates genießen darf, den er so gnadenlos bekämpft hatte. Freiberg: „Auch wenn 26 Jahre hinter Gittern eine im deutschen Strafvollzug ungewöhnlich lange Haftzeit bedeuten, werden diejenigen, die bis heute noch unter den traumatischen Folgen des RAF-Terrors leiden, diesen Tag als Schwarzen Tag empfinden und in trauriger Erinnerung behalten.”

2 Kommentare
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  1. juristen klagen klar an. juristen verteidigen klar. juristen befinden ihn für 8 morde schuldig.
    das wird letztlich rechtskräftig.
    6x lebenslänglich und 15 jahre… damit kann man als bürger leben
    spätere, andere juristen finden, daß er aber mindestens 26 jahre sitzen muß. (juristische hintertür)???
    (pro mord also 3,25 jahre haft)??? ist doch wirklich billig.
    ich denke, alle polizisten, staatsanwäte innenminister sollten vielleicht nicht so doll gas geben. wenn terroristen für ihre taten mit 3 -4 jahren (pro tat) abfassen, müssen wir doch nicht gleich das gute alte grundgesetz wegen der angeblich gegenwärtigen terrorismusgefahren ändern.
    da scheint irgendetwas nicht mehr zu stimmen.
    mfg
    christianb.

  2. auch ich finde es einen schlag ins gesicht der opfer und hinterbliebenen.Da sich herr klar nicht von seinen taten distanziert hat,ist es mir unverstaendlich warum keine nachtraegliche sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
    mfg
    berndm.

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