Bundestag beschließt mit großer Mehrheit neue Befugnisse des BKA zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
12. November 2008 | Themenbereich: Bund, Bundeskriminalamt, Innere Sicherheit | DruckenDer Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA) angenommen.
Dem Bundeskriminalamt war vor zwei Jahren mit der verfassungsändernden 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat die neue Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen worden. Die Schwere der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und seine internationalen Bezüge macht das erforderlich, obwohl die Gefahrenabwehr grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer ist und bleibt. Um diese neue Aufgabe erfüllen zu können, braucht das Bundeskriminalamt die Befugnisse zur Gefahrenabwehr, die die Landespolizeigesetze seit Jahrzehnten vorsehen. Danach sind Eingriffe auch in Grundrechte unter gesetzlich definierten Voraussetzungen und richterlicher Anordnung möglich. Der Schutz bestimmter Berufsgruppen (zeugnisverweigerungsberechtigte Personen) im Bundeskriminalamtgesetz orientiert sich an den ebenfalls bewährten Regelungen der Strafprozessordnung.
Bei der Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung) geht es um die Möglichkeit des BKA, mit der technischen Entwicklung im Kommunikationsbereich Schritt halten zu können. Kommunikation findet - gerade auch im internationalen Terrorismus - zunehmend weniger über herkömmliche Telefone und dafür mehr über Internet und E-Mail statt. Diese wurden von der Vorgängerregierung im Bund, aber auch in den Bundesländern in entsprechender Anwendung vorhandener Regeln kontrolliert, bis der BGH diese Praxis wegen fehlender Rechtsgrundlage stoppte. Diese Rechtsgrundlage stellt das neue Gesetz jetzt dem BKA zur Verfügung, so wie die Bundesländer für ihre Polizeien entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen haben oder noch schaffen wollen. Die Online-Durchsuchung soll dazu dienen, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlagspläne zu entdecken. Sie soll nur dann eingesetzt werden, wenn andere Mittel der Ermittlungsmöglichkeiten des BKA nicht ausreichen, um Attentatspläne offen zu legen und die Hintermänner zu identifizieren. Online-Durchsuchungen werden auch nicht flächendeckend durchgeführt. Das BKA geht von bundesweit 5 bis 10 Maßnahmen pro Jahr aus. Unter diesen engen rechtlichen und praktischen Voraussetzungen hat auch das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Online-Durchsuchung für verfassungsgemäß erklärt.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
“In der nach meinem Geschmack viel zu langen Diskussion um die Novelle des BKA-Gesetzes haben wir alle Argumente gründlich abgewogen. Vieles von der Kritik, die davon unbeeindruckt immer noch vorgetragen wird, lässt entweder Kenntnis der Sach- und Rechtslage oder aber jedes Augenmass vermissen.”
weitere Informationen:Kurzdarstellung der geplanten neuen Befugnisse des BKAdas vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt in einer BMI-ArbeitsfassungDossier mit weiteren Informationen zu wesentlichen Aspekten des Gesetzgebungsverfahrens



