DPolG: Finaler Rettungsschuss und Online-Durchsuchung müssen ins NRW-Polizeigesetz!

22. September 2008 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Nordrhein Westfalen | Drucken

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat ihre Forderung bekräftigt, den Finalen Rettungsschuss in das NRW-Polizeigesetz aufzunehmen. Nur noch in fünf Bundesländern ist dies nicht geregelt. Außerdem sollen nach dem Willen der DPolG verdächtige Personen auch ohne konkreten Tatverdacht angehalten, überprüft und durchsucht werden dürfen. Auch die Online-Durchsuchung steht auf der Wunschliste der Polizeigewerkschaft.

Rainer Wendt, Bundes- und NRW-Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft:

„Vor mehr als drei Jahren haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag schriftlich vereinbart, den „Finalen Rettungsschuss” ins Polizeigesetz aufzunehmen, passiert ist bislang nichts. Für den Fall, dass bei einer Geiselnahme ein gezielter tödlicher Schuss notwendig wäre, müssten unsere Spezialkräfte auf juristische Hilfskonstruktionen zurückgreifen, das ist für einen Rechtsstaat und unsere Kollegen völlig unakzeptabel.

Außerdem erwarten wir, dass die so genannte verdachtsunabhängige Kontrolle eingeführt wird, wie in anderen Bundesländern auch. Wer z.B. in Grenznähe angetroffen wird und verdächtig aussieht, soll auch ohne konkreten Tatverdacht kontrolliert und durchsucht werden dürfen. Derzeit muss die Polizei „Verkehrskontrollen” vortäuschen, um in den Kofferraum eines Autos sehen zu können, wieder eine juristische Hilfskonstruktion, die nicht in Ordnung ist.

Nach dem gescheiterten Versuch, dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung zu ermöglichen, muss diese Vorschrift jetzt in das Polizeigesetz. Dabei muss der Schutz privater Lebensgestaltung gewährleistet werden. Dies kann durch eine vorherige Kontrolle der Aufnahmen durch einen Richter geschehen (Richterband). Das NRW-Innenministerium feilt seit Monaten an den richtigen Formulierungen, dabei steht das alles blitzsauber schon im Entwurf des BKA-Gesetzes. Man muss es nur abschreiben.

Die Privatsphäre zu schützen ist außerdem eine Forderung des Verfassungsgerichts in NRW. Statt Bundesinnenminister Schäuble zu kritisieren, wäre die NRW-Regierung also gut beraten, ihre eigenen Gesetze endlich verfassungsfest zu machen!”

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.