Neuer Direktor des Amtsgerichts Neuwied eingeführt / Bamberger: Opferschutz höchste Priorität für Landesregierung
14. August 2008 | Themenbereich: Justiz, Rheinland-Pfalz | DruckenJustizminister Heinz Georg Bamberger führte heute den neuen Direktor des Amtsgerichts Neuwied, Bernhard Werner Hübinger in sein Amt ein. Gleichzeitig verabschiedete er dessen Vorgänger, Karl-Hans Fischer. Der Minister betonte, dass mit dem neuen Amtsgerichtsdirektor Hübinger ein Nachfolger “mit Gestaltungskraft und großem Planungsvermögen” in das Amt getreten sei. “Freundlich, offen, ausgeglichen und den Mitarbeitern zugewandt - dies sind ihre Stärken.” Hübinger ist seit März 2008 Direktor des Amtsgerichts Neuwied.
Bamberger unterstrich ebenfalls die gute Arbeit von Fischer als Amtsgerichtsdirektor. “Vier Jahre lang waren Sie, sehr geehrter Karl-Hans Fischer, Direktor des Amtsgerichts Neuwied. Ausgezeichnet haben Sie sich in dieser Zeit durch ihren großen Einsatz, ihr Pflichtgefühl und nicht zuletzt durch ihr kollegiales Verhalten”, unterstrich Bamberger. Seit Mai 2007 ist Fischer Direktor des Amtsgerichts Koblenz.
In Bezug auf die früheren Tätigkeiten von Fischer und Hübinger - beide waren bereits als Strafrichter tätig - bekräftigte Bamberger, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung sich auch künftig für die Verbesserung des Opferschutzes einsetze. “Opferschutz ist für die Landesregierung eine sehr wichtige Thematik und genießt höchste Priorität. Im Bundesrat hat das Land deshalb bereits zwei wichtige Gesetzesinitiativen eingebracht. Eine Gesetzesinitiative betrifft die Verbesserung des Schutzes von Opfern von Zwangsverheiratungen sowie schwerem Stalking. Die zweite Gesetzesinitiative zielt auf eine Verbesserung der Gewaltprävention durch die Arbeit mit dem Gewalttäter hin. Auch sind wir mit der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz, die Opfern von Straftaten eine ergänzende finanzielle Unterstützung bietet, mittlerweile Vorbild für andere Bundesländer geworden.” Die vorgetragenen Punkte zeigten, dass Rheinland-Pfalz beim Thema Opferschutz gut aufgestellt und auch im Bund eine treibende Kraft sei, sagte Bamberger.
Hintergrundinformationen:
Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit die Einbringung beider Gesetzesinitiativen in den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking sieht im Wege einer Änderung der Strafprozessordnung vor, Opfern im Rahmen des Strafverfahrens einen verbesserten Zugang zu anwaltlichem Beistand und wichtigen Rechten zu ermöglichen. Vorhandene Schutzlücken sollen durch die Erstreckung der Nebenklagebefugnis auf die Opfer von Zwangsheirat sowie eine Ausweitung der Regelungen über den kostenfreien so genannten „Opferanwalt” in Fällen von Zwangsheirat und schwerem „Stalking” geschlossen werden.
Der von Rheinland-Pfalz im Mai 2008 in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung will eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Täterarbeit durch Änderungen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuchs herbeiführen. Im Rahmen einer vorläufigen Einstellung eines Strafverfahrens können dem Täter Auflagen gemacht werden. Die Frist zur Erfüllung dieser Auflagen, die bisher bei sechs Monaten lag, soll nach dem Gesetzesentwurf auf ein Jahr ausgeweitet werden. Es gibt inzwischen bundesweite Qualitätsstandards, die ein mindestens sechsmonatiges Therapieprogramm zuzüglich Aufnahmeverfahren in das Programm und Folgetermin vorsehen. Diesen Standards soll durch die Verlängerung der Frist auf ein Jahr Rechnung getragen werden.
