Landespolizeigesetz eingetütet - „Moderat und ausgewogen”

11. August 2008 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Polizei | Drucken

Rund ein Jahr später als vorgesehen ist das geplante Landespolizeigesetz unter Dach und Fach. Die wichtigsten neuen Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Terror und Kriminalität sind eine erweiterte Videoüberwachung, das automatisierte Lesen von Autokennzeichen am Straßenrand sowie die Möglichkeit, Verbindungsdaten von Handys, SMS oder E-Mails von Verdächtigen zu erheben. „Es ist ein sehr ausgewogenes Polizeigesetz mit einer moderaten Anpassung an die Sicherheitslage im Bezug auf islamistischen Terrorismus und Schwerkriminalität. Dabei steht aber auch der verbesserte Schutz der Bevölkerung im Vordergrund”, sagte Landespolizeipräsident Erwin Hetger in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart.

Das neue Gesetz soll voraussichtlich am 19. August in das Kabinett eingebracht werden und muss dann noch vom Parlament verabschiedet werden. Es könnte im letzten Quartal 2008 in Kraft treten.

Allerdings sei bei der nicht im Gesetz enthaltenen Online-Durchsuchung das letzte Wort noch nicht gesprochen, sagte Hetger. „In einem gewissen Abstand wird sich die Frage nach der Online-Durchsuchung neu stellen.” Die Erfahrungen des neuen BKA-Gesetzes werden nach seiner Einschätzung zeigen, dass sich die Online-Durchsuchung als effizientes Mittel erweist. „Ich kann nicht verhehlen, das ich bei der präventiv-polizeilichen Überwachung der Telekommunikation auch gerne die Inhalte aufgenommen hätte.” Jetzt darf nur festgehalten werden, wer mit wem, wann und wie lange in Kontakt stand. Trotzdem habe man einen Kompromiss gefunden, mit dem die Polizei gut leben könne, sagte Hetger.

Die Videoüberwachung ist in Baden-Württemberg künftig nach langem Ringen zwischen den beiden Koalitionspartnern CDU und FDP auch bei größeren Menschenansammlungen im Falle besonderer Gefährdungslagen möglich. „Die abstrakte Gefährdung wird dabei von den Sicherheitsbehörden aufgrund einer Gefährdungsanalyse geprüft”, sagte Hetger. Im Vordergrund stünden terroristische Gefahren. Die Höchstspeicherfrist wurde einheitlich auf vier Wochen für alle Maßnahmen festgelegt. Bislang galt eine Speicherfrist bei der Überwachung an den Kriminalitätsbrennpunkten von 48 Stunden.

Laut Polizeigesetz kann künftig eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung an „Orten, an denen sich die Kriminalitätsbelastung von der des Gemeindegebiets deutlich abhebt” zulässig sein. „Wir haben hier die Formulierungen konkretisiert. Eine flächendeckende Videoüberwachung war nie das Ziel”, sagte Hetger.

Die Reform des zuletzt vor acht Jahre novellierten Gesetzes war auch wegen diverser höchstrichterlicher Entscheidungen in Karlsruhe notwendig. „Dies gilt für die Rasterfahndung und Wohnraumüberwachung”, betonte Hetger. Nach Einwänden der beiden Kirchen sowie der Rechtsanwaltskammer wurde im Polizeigesetz nun auch der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern neu geregelt. „Geistliche, Strafverteidiger und Parlamentsabgeordnete unterliegen nicht der Auskunftspflicht.” Die Rasterfahndung ist nun prinzipiell nur bei konkreter Gefahr zulässig; bei der Wohnraumüberwachung müssen sich die Ermittler ausklinken, wenn der „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung” wie etwa ein Gespräch zwischen Ehegatten beginnt.

Die automatisierte Überprüfung von Fahrzeugkennzeichen auf den Straßen ist bei verdachtsunabhängigen Fahndungen anlassorientiert möglich. Die Kennzeichen werden mit einer Datei abgeglichen, in der gestohlene Fahrzeuge und Fahrzeuge Vermisster registriert sind. Bei einem Treffer wird kontrolliert.

Hintergrund:
Wichtigste Punkte im neuen Polizeigesetz

Stuttgart - In Baden-Württemberg ist der Entwurf des neuen Polizeigesetzes unter Dach und Fach. Vor allem strittig waren die Videoüberwachung sowie die präventive Telekommunikationsüberwachung. Den Streitpunkt Online-Durchsuchung hatten die Koalitionspartner ausgeklammert. Nachfolgend der aktuelle Stand des Gesetzes, das aller Voraussicht nach am 19. August in das CDU/FDP-Kabinett eingebracht werden wird.

VIDEOÜBERWACHUNG: Die Polizei darf bei größeren Veranstaltungen und Ansammlungen im Fall besonderer Gefährdung jetzt leichter als bisher Videoüberwachung einsetzen. Bislang war dies nur an Kriminalitätsbrennpunkten oder bei Anhaltspunkten für geplante Straftaten möglich.

AUTOMATISCHES KENNZEICHENLESESYSTEM (AKLS): Wird im Polizeigesetz neu aufgenommen. Dadurch sollen die Fahndungsmöglichkeiten verbessert werden. Das System ist an Kontrollstellen bei verdachtsunabhängigen Fahndungen anlassorientiert möglich. Danach erfolgt ein Abgleich mit einer Datei, in der gestohlene Fahrzeuge und Fahrzeuge Vermisster registriert sind. Nur wenn ein Treffer erfolgt, wird das Kennzeichen gespeichert.

PRÄVENTIVE TELEKOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG: Wird eingeführt unter Ausschluss der Gesprächsinhalte. Wer spricht mit wem, wann und wie lange? - nur das darf die Polizei registrieren.

IMSI-CATCHER: Damit kann die Polizei Handys orten. IMSI-Catcher werden hauptsächlich zur Bestimmung des Standortes zum Beispiel von Vermissten und für ein Bewegungsprofil bei Observationen benutzt.

GPS-ORTUNG: Wird im Polizeigesetz neu aufgenommen und angewendet bei längeren Observationen von gesuchten Zielpersonen. Hauptsächlich sollen damit Gefährder aus der islamistischen Terrorszene überwacht werden.

WOHNUNGSVERWEIS: Bei der Novellierung des Polizeigesetzes wurde der Wohnungsverweis als Standardmaßnahme für Fälle häuslicher Gewalt aufgenommen. Bis zu 14 Tagen kann dem Täter die Rückkehr in die Wohnung und die Annäherung untersagt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro.

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.