Ministerin Kuder unterstützt Gesetzesinitiative Bayerns zur Einführung der Online-Durchsuchung

18. Juni 2008 | Themenbereich: Justiz, Mecklenburg-Vorp. | Drucken

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf Bayerns zur Einführung der Online-Durchsuchung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzentwurf regelt erstmals die Online-Durchsuchung zum Zweck der Strafverfolgung und orientiert sich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. So soll die Online-Durchsuchung nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten und nur auf richterliche Anordnung zulässig sein. Zudem darf die Tat durch andere Ermittlungsmaßnahmen nur unverhältnismäßig schwer oder gar nicht aufzuklären sein.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Die Online-Durchsuchung muss in engen Grenzen auch zum Zweck der Strafverfolgung möglich sein. Wir brauchen diese Ermittlungsmaßnahme, um schwerste Straftaten der organisierten Kriminalität und der Kinderpornographie verhindern und aufklären zu können. Wer schlimmste Bilder von Kindesmissbrauch ins Web stellt, bedarf keines Schutzes vor staatlichen Zugriff auf seine Festplatte. Ich appelliere an die Bundesländer, der Gesetzesinitiative nun auch im Bundesrat zuzustimmen.“

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