Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft kann kein Tätermerkmal für Terroristen sein

8. Mai 2008 | Themenbereich: Gewerkschaft der Polizei | Drucken

Auf Unverständnis und Ablehnung stößt in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) das von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit den USA unterzeichnete Abkommen über die „Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Nicht nachvollziehbar seien, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Feiberg, vor allem die Regelungen zur Übermittlung von Daten, aus denen „Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften“ hervorgehe oder „die Gesundheit und das Sexualleben“ beträfen.
Konrad Freiberg: „Wozu gerade dieses Daten bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität wie Terrorismus benötigt werden, ist mir schleierhaft. Ebenso unklar ist, warum und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden solche datenschutzrechtlich hoch sensiblen Daten überhaupt erhoben und gespeichert haben sollen.“ Die nach Auffassung der GdP berechtigten Zweifel an der Zulässigkeit der Erhebung und der Relevanz jener Daten zur Kriminalitätsbekämpfung könnten, so der GdP-Vorsitzende, auch die im Abkommen vereinbarten Schutzbestimmungen zur Da-tenübermittlung keineswegs ausräumen. Große Vorbehalte in der GdP verursache überdies die Vorstellung, dass us-amerikanische Sicherheitsbehörden angeforderte und über-mittelte Datensätze nach dort gültigen Datenschutz-Regelungen behandelten.
Freiberg: „Nun ist der Bundestag gefordert, die Ratifizierung dieses Abkommens so lange zu blockieren, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Wenn die Antworten nicht ausreichend sind, dann muss eben gestrichen werden.“

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