Gewerkschaft der Polizei (GdP):Wechselschichtdienst macht krank!
16. April 2008 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Gewerkschaft der Polizei | DruckenDie GdP warnt deutlich vor einer Anhebung der Lebensarbeitszeit für die Polizeibeamtinnen und –beamte des Landes.
Obwohl zu dieser Frage ein lange angekündigtes Spitzengespräch des Ministerpräsidenten mit den Vorsitzenden der Kooperation baden-württembergischer Polizeibeamter noch aussteht, sollen nach Medienberichten vom CDU-Landesvorstand die wesentlichen Eckpunkte für eine Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg verabschiedet worden sein.
Die Gründe, die den Gesetzgeber veranlassten, für bestimmte Berufsgrup-pen im öffentlichen Dienst (u.a. den Polizeivollzugsdienst) besondere Al-tersgrenzen einzuführen, gelten alle nach wie vor uneingeschränkt. Insbe-sondere im Hinblick auf die totale Überalterung der Polizei, die ständig steigenden Belastaungen und die deutlich gestiegene Gewaltneigung ge-gen einschreitende Polizeibeamtinnen und -beamte ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ein völlig falsches Signal. „Bereits heute hat die Poli-zei intern erhebliche Probleme mit Kolleginnen und Kollegen, die infolge von dienstlichen Belastungen nur noch eingeschränkt dienstfähig sind. Diese Zahl und die Zahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten werden in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende Josef Schneider dazu heute in Stuttgart.
Schneider: „Die GdP wird keine Regelung akzeptieren, die auch für die vielen Kolleginnen und Kollegen im Wechselschichtdienst die Lebensarbeitszeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert. Falls dies von der Landesregierung beabsichtigt ist, kündigen wir heute schon unseren heftigen Protest an. Es gehört sich nicht, den Kolleginnen und Kollegen, die bereits seit mehr als 20 Jahren im gesundheitsschädigenden Wechsel-schichtdienst der Polizei ihre Haut für die Innere Sicherheit zu Markte tragen, die Dienstzeit zu verlängern. Aufgrund des desaströsen Altersaufbaus der Polizei ist eine Verwendung dieser Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Wechselschichtdienstes nicht möglich.“
Bisher angedachte Lösungen – mehr Geld oder mehr Freizeit – finden die Zustimmung der GdP schon deshalb nicht, weil dadurch die hohen Belastungen in der Vergangenheit nicht berücksichtigt werden. Wer mehr als 20 Jahre im Wechselschichtdienst der Polizei gearbeitet hat, muss nach Auffassung der GdP auch in Zukunft mit der Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt werden. Einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit für die im Wechselschichtdienst eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten würden wir natürlich begrüßen.
