Innenminister will Beschränkungen für extremistische Versammlungen
3. April 2008 | Themenbereich: Allgemein | DruckenInnenminister Joachim Herrmann hat heute im Plenum des Bayerischen Landtags im Rahmen der ersten Lesung den Entwurf des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes vorgestellt.
Herrmann: “Demonstrationen sind Ausdruck einer selbstbewussten Bürgerschaft, die sich in der Öffentlichkeit zu Wort meldet und ihre Belange zu Gehör verschaffen will. Dieses Grundrecht schützen wir mit dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz. Unser Gesetzentwurf wird die Probleme, die von rechtsextremistischen Versammlungen ausgehen, besser bewältigen können. Wir reagieren damit auf das unerträglich provozierende Auftreten Rechtsextremer, die die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzen. Der Gesetzentwurf erlaubt deshalb Einschränkungen rechtsextremistischer Versammlungen, um einer Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregimes entgegenzutreten.
Neu im Gesetz ist auch ein allgemeines Militanzverbot. Damit wollen wir zum Beispiel gewaltbereites Auftreten linksextremistischer “schwarzer Blöcke” verhindern.
Um es ganz klar zu sagen: Die besseren Handlungsmöglichkeiten für Versammlungsbehörden und Polizei richten sich ausdrücklich gegen extremistische Versammlungen und haben mit friedlichen Demonstrationen nichts zu tun. Die Gegendemonstrationen in Gräfenberg gegen NPD-Aufmärsche und Demonstrationen der Gewerkschaften in unserem Land sind davon in keinster Weise betroffen. Befürchtungen, wir würden das Versammlungsrecht aller Bürger massiv beschränken, sind absolut gegenstandslos. Sie finden im Gesetz keine Stütze. Ich lade alle Bürger dazu ein, sich den Gesetzentwurf der Staatsregierung anzusehen und sich selbst ein Bild davon zu machen.”



