DPolG hält Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung für richtig

19. März 2008 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft | Drucken

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist die heutige Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung keine Überraschung.

Mit der Entscheidung stoppt das Bundesverfassungsgericht das seit Anfang des Jahres geltende Gesetz teilweise. Dieses sieht die Speicherung von Telefonverbindungsdaten und ihre Verwendung durch die Ermittlungsbehörden vor.

Erfreut zeigt sich der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt über die hohen Anforderungen, die das Gericht an die Verwendung von Telefonverbindungsdaten gestellt hat: „Damit hat das Bundesverfassungsgericht den richtigen Maßstab gesetzt. Der Umgang mit persönlichen Daten von Bürgern muss im Verhältnis zur Schwere einer begangenen Straftat stehen. Die Polizei hat kein Interesse und vor allem keinen Nutzen an den gespeicherten Telefonverbindungsdaten aller Bürger. Für sie ist das Instrument ausschließlich dann von Nutzen, wenn es um die Fahndung nach Schwerverbrechern geht und dazu dürfen die gespeicherten Daten nach wie vor verwendet werden.

Mit dieser Entscheidung wird der Politik wieder einmal vor Augen geführt, dass Instrumente zur allumfassenden Überwachung und Kontrolle der Bürger verfassungswidrig sind und darüber hinaus oftmals keinen oder einen unerheblichen Mehrwehrt für die tägliche Arbeit der Polizei haben.“

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