Automatisierte Kennzeichenerfassung : Urteil ist Mahnung und Auftrag zugleich

11. März 2008 | Themenbereich: Schleswig-Holstein, Verkehr | Drucken

Der automatisierte Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten der Polizei wird sofort beendet.

 Damit reagierte Innenminister Lothar Hay auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die entsprechende Regelung im schleswig-holsteinischen Polizeirecht. Die Karlsruher Richter haben die Vorschrift im Landesverwaltungsgesetz für nichtig erklärt. Hay sprach sich auch gegen einen erneuten Vorstoß zur Anpassung der Regelung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus.

„Die Karlsruher Richter haben heute Politik und Staat wiederholt ermahnt, bei Operationen am offenen Herzen des Rechtsstaats nicht zu tief zu schneiden“, sagte Hay. Das Bundesverfassungsgericht zwinge die Politik, bei Sicherheitsgesetzen die Freiheitsrechte der Bürger stärker zu gewichten als dies in der Vergangenheit bisweilen der Fall gewesen sei. „Das Urteil aus Karlsruhe ist für uns Mahnung und Auftrag zugleich“, sagte der Minister.

Hay zeigte sich zufrieden, dass das Bundesverfassungsgericht den praktischen Vollzug des Kfz-Scannings im polizeilichen Alltag nicht gerügt habe. Die Beamtinnen und Beamten seien so vorgegangen, dass die Anforderungen des Gerichts hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingehalten worden seien. „Nicht die konkrete Arbeit der Polizei verstieß gegen die Verfassung, sondern die Unbestimmtheit der Norm im Gesetz“, sagte der Minister. Das Gericht habe das Scanning als Methode zur Fahndung auch nicht im Kern für rechtstaatlich unmöglich erklärt.

Gerade mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht Hay in der automatisierten Kennzeichenerfassung ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. So wurden seit Beginn der Erprobungsphase im August des vergangenen Jahres bis heute lediglich 26 Verstöße gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz festgestellt. Kein einziges gestohlenes Fahrzeug befand sich unter den rund 131.000 Kennzeichen, die durch die Lesegeräte der Polizei durchgelaufen sind. „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, sagte Hay. Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne.

Am 27. April 2007 trat das neue Polizeirecht in Schleswig-Holstein in Kraft. Eine von mehreren polizeirechtlichen Ermächtigungen ist seither die automatisierte Kennzeichenerfassung. Dazu heißt es in dem entsprechenden Paragraph 184 Absatz 5 des schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes: „Die Polizei kann bei Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum … personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit dem Fahndungsbestand erheben.“

Seit Anfang August 2007 fahndet die Polizei mit zwei Erfassungsgeräten landesweit nach Kennzeichen von Kraftfahrzeugen, deren Halter die Haftpflichtversicherung nicht gezahlt haben oder die als gestohlen gemeldet wurden. Im Fahndungsbestand der Polizei befinden sich derzeit 4.628 Kennzeichen von Autos, die in den zurückliegenden zwei Wochen gestohlen wurden und 65.287 Kennzeichen von nicht versicherten Fahrzeugen. Die beiden Erfassungsgeräte haben insgesamt rund 50.000 Euro gekostet, ein Erfassungsgerät ist in einem Fahrzeug der Polizei installiert, das andere steht fest auf einem Stativ.

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