Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Jugendgewalt

15. Januar 2008 | Themenbereich: Bayern, CSU, Kriminalität | Drucken

Bayern geht mit einem umfassenden Maßnahmenpaket gegen Jugendgewalt vor.

 „Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung unternehmen wir alle Anstrengungen, um Jugendgewalt mit einem Mix aus präventiven und repressiven Mitteln effektiv zu bekämpfen“, erklärte Ministerpräsident Günther Beckstein am Montag.
Das Maßnahmenpaket ist die Reaktion auf die aktuellen Fälle von Gewalttaten Jugendlicher und Heranwachsender. „Damit setzen wir ein deutliches Signal dafür, dass die Bekämpfung von Jugendgewalt eine wichtige Aufgabe für Polizei, Staatsanwälte und Richter ist, aber auch für Eltern, Schulen, Jugendämter und die ganze Gesellschaft“, bekräftigte Beckstein.

Der Freistaat forderte bereits in den vergangenen Jahren immer wieder Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewaltausübung durch Jugendliche und erarbeitete gezielte Gesetzesinitiativen. Das nun vorliegende Paket bündelt Maßnahmen aus den Bereichen des Innen-, Justiz-, Sozial- und Kultusministeriums zu einem schlüssigen Gesamtkonzept. Beckstein zeigt sich überzeugt, „dass wir mit der bayerischen Doppelstrategie aus Repression und Prävention Jugendgewalt wirkungsvoll bekämpfen. So wird Bayern seiner Vorreiterrolle als Sicherheitsland Nummer 1 in Deutschland auch in Zukunft gerecht.“

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Verschärfung des Jugendstrafrechts: Regelmäßige Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf 18-bis 20-jährige; Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei 18- bis 20-jährigen von 10 auf 15 Jahre; Ausbau des Fahrverbots zu einer vollwertigen Hauptstrafe des Jugendstrafrechts für alle Arten von Straftaten; Einführung des so genannten Warnschussarrestes; Ausdehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf nach Jugendstrafrecht Verurteilte

Wirksameres Ausweisungsrecht, Ausweitung von Mehrfach- und Intensivtäterprogrammen, Ausweitung der Videoüberwachung, Verbot von Killerspielen: Zwingende Ausweisung nach einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe; Kein Ausweisungsschutz für wiederholte Gewalttäter; Verlust des Freizügigkeitsrechts für EU-Bürger; Verfahrensvereinfachung bei Ausweisungen

Prävention von Jugendgewalt: Frühwarnsystem durch Bündelung der Präventionsangebote in Familie und Bildungseinrichtungen; Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen; arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

Gewaltprävention an den Schulen: Weiterentwicklung von Präventionsprojekten wie „PIT – Prävention im Team“, „Faustlos“ oder „Mit mir nicht!“

3 Kommentare
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  1. Gottseidank, Verbot von Killerspielen. Das wird die Intensivtäter vom Beschreiten der Karriere eines Intensivtäters aber abhalten. Ich weiss gar nicht, wie ich gewaltlos bleiben konnte, ohne schulische Präventionsprojekte. Wahrscheinleich haben mich meine Eltern falsch erzogen.

  2. Neben den gewohnt sinnfreien und teilweise verfassungswidrigen Ankündigungen zu den üblichen Verdächtigen (Killerspiele, nachträgliche Sicherheitsverwahrung, Ausweisung etc.) ist auch die Diktion sehr bezeichnend. Routiniert und ohne Scheu wird mittlerweile der Begriff “Repression” (schlagen Sie’s mal nach, Herr Beckstein: Das bedeutet “Unterdrückung”!) benutzt. Natürlich in einem “Mix”, ein Wort, welches zwar nicht grenzwertig totalitär, dafür aber vollwertig bescheuert ist.
    Wenn das die Vorreiterrolle in Deutschland ist: Armes Deutschland. Mein Mitgefühl all jenen in Bayern lebenden Menschen, die unter dem autoritären Amoklauf ihrer Regierung leiden müssen.

  3. komisch, wie es zB in afrikanischen Ländern Kindersoldaten geben kann und die auch noch die schlimmsten Verbrechen begehen … OHNE dass es dort Killerspiele gibt!

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